Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Hinweise für Gudensberg: Kindertageseinrichtungen
Details zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Gudensberg finden Sie in der entsprechenden Satzung.
- Kindergartensatzung GudensbergSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Gudensberg
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Stadt Gudensberg - Fachbereich 1 - Personal und soziale Einrichtungen
Adresse
Postanschrift
Kasseler Straße 2
Postfach
34281 Gudensberg
Kontakt
E-Mail: personal@stadt-gudensberg.de
Kontaktperson
Herr Sascha Ryffel
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933135
E-Mail: s.ryffel@stadt-gudensberg.de
Frau Doreen Leidheiser
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933130
E-Mail: d.leidheiser@stadt-gudensberg.de
Stadt Gudensberg - Kindertagesstätte Kastanienweg
Adresse
Postanschrift
Kastanienweg 2
Postfach
34281 Gudensberg
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: 7.00 - 16.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05603 933216
Stadt Gudensberg - Kindertagesstätte Sonnenstrahl
Adresse
Postanschrift
Grabenweg 5
Postfach
34281 Gudensberg
Postanschrift
Holzweg 22
Postfach
34281 Gudensberg
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: 7.00 - 16.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05603 933215
Stadt Gudensberg - Kindertagesstätte Familienzentrum
Adresse
Postanschrift
Grabenweg 7
Postfach
34281 Gudensberg
Kontakt
Stadt Gudensberg - Kindertagesstätte Regenbogen
Adresse
Postanschrift
Große Binde 18 a
Postfach
34281 Gudensberg
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: 7.00 - 16.30 Uhr
Kontakt
E-Mail: kita-regenbogen@stadt-gudensberg.de
Kontaktperson
Frau Carmen Linsing
Postanschrift
Große Binde 18 A
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933210
Stadt Gudensberg - Kita am Wotanstein
Adresse
Postanschrift
Fritzlarer Straße 26
Postfach
34281 Gudensberg
Kontakt
E-Mail: kita-f26@stadt-gudensberg.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen , für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für al le Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Hinweise für Gudensberg: Kindertageseinrichtungen
Bemerkungen
- KindertagesbetreuungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kindergarten, Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Hort, Kinderhort, Kita, Kindertagesstätten