Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Unter Erschließungsbeiträgen versteht man die Kosten für die erstmalige Herstellung einer Straße, durch die Baugrundstücke erschlossen werden. Die Kosten für diese erstmalige Herstellung werden i.d.R. zu 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt, 10 Prozent der Kosten trägt die Gemeinde.
Ist eine Straße bereits vorhanden und wird erneuert, fallen hierfür Kosten nach dem KAG in Verbindung mit den kommunalen Satzungen an. Je nach Qualifizierung der Straßen werden zwischen 25 und 75 Prozent auf die Anlieger umgelegt.
Für die Wasserver- und Abwasserentsorgung des Baugrundstückes werden Kosten nach dem KAG in Verbindung mit den kommunalen Satzungen erhoben. Die Satzungen der Gemeinden sehen hierfür i.d.R. einen festen Satz pro m² Grundstücksfläche vor.
Die Versorgung mit Telefon, Datenleitungen, Gas und Strom erfolgt meist durch private Unternehmen.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Gudensberg - Fachbereich 3 - Organisation und Bauen
Adresse
Postanschrift
Kasseler Straße 2
Postfach
34281 Gudensberg
Kontakt
E-Mail: bauen@stadt-gudensberg.de
Kontaktperson
Frau Katharina Wicke
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933147
E-Mail: k.wicke@stadt-gudensberg.de
Kosten
Hinweise für Gudensberg: Erschließungsbeiträge
Die Erschließungsbeiträge der Stadt Gudensberg sind in ihrer Erschließungssatzung geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Erschließungsbeiträge, Kommunalabgabe, Erschließungskosten