Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung
Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung
Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.
Zuständigkeit
Die örtliche Wohnraumförderstelle.
Ansprechpartner
Stadt Gudensberg - Fachbereich 3 - Organisation und Bauen
Adresse
Postanschrift
Kasseler Straße 2
Postfach
34281 Gudensberg
Kontakt
E-Mail: bauen@stadt-gudensberg.de
Kontaktperson
Frau Katharina Wicke
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933147
E-Mail: k.wicke@stadt-gudensberg.de
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
-
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Mietwohnungen, Wohnungsbauförderung, Förderung, Wohnraumförderung, Umbau, Altenwohnung