Hilfeplan aufstellen
Beschreibung
Unabhängig davon, welche Form der "Hilfen zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen, das Jugendamt erstellt mit Ihnen, evtl. Ihrem Kind und anderen Beteiligten einen Hilfeplan. Im Hilfeplangespräch wird erarbeitet, welche Hilfe die angemessene ist für das vorliegende Problem und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt wie z.B.:
- Bedarf
- Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Verhalten der Eltern, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
- falls Sie bereits andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
- Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
- Ziel der Hilfsmaßnahmen
- Was soll sich durch die Hilfe ändern?
- Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
- Art der Hilfe
- Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
- Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
- Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
- notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung )
Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:
- die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
- der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
51.4 - Eingliederungshilfe SGB VIII
Beschreibung
Eingliederungshilfe SGB VIII
Rechtliche Grundlage §§ 35a SGB VIII i. V. m. §§ 75, 112 SGB XII, § 41 SGB VIII
Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen. Ihr Ziel ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Betroffene sollen befähigt werden, ihre Lebensplanung und Lebensführung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Eingliederungshilfen können sein:
- Ambulante Hilfen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
- Betreuung in Einrichtungen über Tag in teilstationären Einrichtungen
- Betreuung in Einrichtungen über Tag und Nacht
- Betreuung in einer Vollzeitpflege
Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Feisel
Telefon Festnetz: 05681 775-5159
Frau Martina Schönewolf
E-Mail: martina.schoenewolf@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5156
Frau Tatjana Schuler
Telefon Festnetz: 05681 775-5267
Herr Matthias Brück
E-Mail: matthias.brueck@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5266
Frau Lena Schandor
Telefon Festnetz: 05681 775-5207
erforderliche Unterlagen
unterschiedlich – je nach Einzelfall
Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:
- Verwandte,
- Ärztinnen und Ärzte,
- die Schule des Kindes
- falls erforderlich ein psychologischer Dienst
Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Der Hilfeplan wird fortgeschrieben, d.h. erforderliche oder erfolgte Änderungen der Hilfe und Maßnahmen werden festgehalten.
Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist in Absprache mit dem Jugendamt eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.
Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.
Kosten
für die Erstellung des Hilfeplans: keine
Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können je nach Einkommen die Erziehungsberechtigten an den Kosten beteiligt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.02.2014
Stichwörter
Erziehungsbeistandschaft, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Jugendhilfe, Therapie, Integration, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsmangel, Hilfeplanverfahren, Familienhilfe, Inklusion, Erziehungshilfe, Therapeuten, Kinderhilfe