Hilfeplan Aufstellung

    Hilfeplan aufstellen

    Beschreibung

    Unabhängig davon, welche Form der "Hilfen zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen, das Jugendamt erstellt mit Ihnen, evtl. Ihrem Kind und anderen Beteiligten einen Hilfeplan.  Im Hilfeplangespräch wird erarbeitet, welche Hilfe die angemessene ist für das vorliegende Problem und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.

    Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt wie z.B.:

    • Bedarf
      • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Verhalten der Eltern, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
      • falls Sie bereits andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
      • Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
    • Ziel der Hilfsmaßnahmen
      • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
      • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
    • Art der Hilfe
      • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
      • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
      • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
      • notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung )

    Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:

    • die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
    • der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen

    Zuständigkeit

    Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    51.4 - Eingliederungshilfe SGB VIII

    Beschreibung

    Eingliederungshilfe SGB VIII

    Rechtliche Grundlage §§ 35a SGB VIII i. V. m. §§ 75, 112 SGB XII, § 41 SGB VIII

    Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung

    Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen. Ihr Ziel ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Betroffene sollen befähigt werden, ihre Lebensplanung und Lebensführung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. 

    Eingliederungshilfen können sein:

    • Ambulante Hilfen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
    • Betreuung in Einrichtungen über Tag in teilstationären Einrichtungen
    • Betreuung in Einrichtungen über Tag und Nacht
    • Betreuung in einer Vollzeitpflege

    Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung

    Eingliederungshilfe SGB VIII

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 8

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-5195

    Telefax: 05681 775-5119

    E-Mail: jugendundfamilie@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    unterschiedlich – je nach Einzelfall

    Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:

    • Verwandte,
    • Ärztinnen und Ärzte,
    • die Schule des Kindes
    • falls erforderlich ein psychologischer Dienst

    Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Der Hilfeplan wird fortgeschrieben, d.h. erforderliche oder erfolgte Änderungen der Hilfe und Maßnahmen werden festgehalten.

    Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist in Absprache mit dem Jugendamt eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.

    Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.

    Kosten

    für die Erstellung des Hilfeplans: keine

    Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen  können je nach Einkommen die Erziehungsberechtigten an den Kosten beteiligt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.02.2014

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2014

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Erziehungsbeistandschaft, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Jugendhilfe, Therapie, Integration, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsmangel, Hilfeplanverfahren, Familienhilfe, Inklusion, Erziehungshilfe, Therapeuten, Kinderhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019