Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Online-Dienst
Online Antrag des LWV Hessen auf Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -
Ansprechpartner
Gemeinde Gilserberg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 40
34630 Gilserberg
(Rathaus Gilserberg (Kerngemeinde): Gemeindeverwaltung, zuständig für alle 11 Ortsteile)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Place de Rocheserviére
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Behindertengerechter Zugang am Hintereingang des Rathauses.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06696 9619-22
E-Mail: ordnungsamt@gilserberg.de
Kontaktperson
Frau Lisa-Marie Heer (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06696 961922
E-Mail: lisa-marie.heer@gilserberg.de
E-Mail: ordnungsamt@gilserberg.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@gilserberg.de
Internet
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: 05 61 10 04 - 0
Telefax: 0561 10 04 - 25 95
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
Eine augenfachärztliche Bescheinigung.
- Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz:(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- Augenfachärztliche Bescheinigung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Landesblindengeld (Landesblindengeldgesetz - LBliGG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.
Kosten
Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
- Blindenhilfe/Aufstockungsleistung:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- SGB Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - § 72 Blindenhilfe:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".
- Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen:(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- LWV:(Landeswohlfahrtverband Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hochgradige Sehschwäche, Blindheit, Landesblindengeld, blind, LWV, Landeswohlfahrtsverband, Blindengeld