Anzeige von Sprengungen
Beschreibung
Vor einer Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen muss der Inhaber der Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz, die Sprengung der zuständigen Behörde anzeigen (z.B. bei einer Gebäudesprengung oder bei Sprengungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen).
Hinweis
: Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind (z.B. in Steinbrüchen). Dies gilt aber nur für die Sprengungen, welche in der Genehmigung enthalten sind.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig für die Empfangnahme der Anzeige ist die jeweilige Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde.
Diese leitet eine Kopie der Anzeige an das jeweils zuständige Regierungspräsidium weiter.
Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Durchführung der Sprengarbeiten zuständig.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
- Einheitlicher Ansprechpartner Hessen - EAH -:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung V - Arbeitsschutz und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: offenes Parkhaus
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
Linien:- Bus: Linie Linie 11
- Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
Linien:- Straßenbahn: Linie Linien 3 und 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: abteilung-5@rpks.hessen.de
Internet
Gemeinde Gilserberg
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 40
34630 Gilserberg
(Rathaus Gilserberg (Kerngemeinde): Gemeindeverwaltung, zuständig für alle 11 Ortsteile)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Place de Rocheserviére
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Behindertengerechter Zugang am Hintereingang des Rathauses.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06696 96190
Telefax: 06696 9619-20
E-Mail: gemeinde@gilserberg.de
Kontaktperson
Herr Rainer Barth (Bürgermeister)
Herr Horst Dippel (Büroleiter)
Frau Tanja Finger (Sachbearbeiterin)
Herr Jens Opper (Sachbearbeiter)
Frau Renate Ide (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06696 961921
E-Mail: renate.ide@gilserberg.de
E-Mail: bauamt@gilserberg.de
Herr Bernd Mattheis (Sachbearbeiter)
Frau Lisa-Marie Heer (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06696 961922
E-Mail: lisa-marie.heer@gilserberg.de
E-Mail: ordnungsamt@gilserberg.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@gilserberg.de
Herr Mirko Gebler (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06696 961926
E-Mail: mirko.gebler@gilserberg.de
E-Mail: standesamt@gilserberg.de
Internet
Gemeinde Gilserberg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 40
34630 Gilserberg
(Rathaus Gilserberg (Kerngemeinde): Gemeindeverwaltung, zuständig für alle 11 Ortsteile)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Place de Rocheserviére
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Behindertengerechter Zugang am Hintereingang des Rathauses.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06696 9619-22
E-Mail: ordnungsamt@gilserberg.de
Kontaktperson
Frau Lisa-Marie Heer (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06696 961922
E-Mail: lisa-marie.heer@gilserberg.de
E-Mail: ordnungsamt@gilserberg.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@gilserberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular mit den ggf. notwendigen Plänen und Berechnungsunterlagen.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
- Online Antragsverfahren:(Einheitlicher Ansprechpartner Hessen)
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Abs. 1 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) (Anzeige):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 2 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) (Änderungsanzeige):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss schriftlich in doppelter Ausfertigung erfolgen. Die Anzeige muss alle in § 1 der 3 Verordnung zum Sprengstoffrecht benannten Angaben enthalten.
Sind nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige eingetreten, ist eine Änderungsanzeige ebenfalls in doppelter Ausfertigung notwendig.
Fristen
- mehrere gleichartige Sprengungen innerhalb einer Betriebsstätte oder zur Durchführung eines Vorhabens: mindestens 4 Wochen vor Beginn der Sprengungen,
- jede sonstige Sprengung: mindestens eine Woche vor Beginn der Sprengung sowie
- jede Veränderung bei einer bereits angezeigten Sprengung: unverzüglich
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Sprengung, Kampfmittel, Sprengstoffgesetz, Zerstören, explosionsgefährliche Stoffe, Gebäudesprengung, Sprengstoff, Explosion, Explosionsgefahr, SprengG