Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Frielendorf - Wahlen
Adresse
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
Postfach
34621 Frielendorf
Kontakt
Telefon: 05684 9999-0
Telefax: 05684 999999
E-Mail: wahlen@frielendorf.de
Kontaktperson
Herr Michael Bühn
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Telefon Festnetz: 05684 9999-91
E-Mail: michael.buehn@frielendorf.de
Frau Swetlana Kaiser
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Telefon Festnetz: 05684 9999-93
E-Mail: swetlana.kaiser@frielendorf.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
- Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter wahlen.hessen.de:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahlvorstand, Wahllokal, Ehrenamt, Bundestagswahl, Stimmzettel, Wahlhelfer, Kommunalwahl, Wahlleiter, Landtagswahl, Europawahl