Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

    Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)

    Beschreibung

    Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)

    Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.

    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)

    Beschreibung

    Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Zulassung
     

    Aktuelle Verfahrensweise für die Zulassung Homberg (Efze):

    Bitte vereinbaren Sie über unsere Online Terminvergabe einen Termin.
     

    Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie wenn möglich das unten als Link verfügbare SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt mit zum Termin.

    Benötigte Formulare zum Herunterladen:

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    ANTRAG / VOLLMACHT für die Zulassung eines Fahrzeuges im Schwalm-Eder-Kreis

    Wunschkennzeichen

    Bitte beachten:

    Auf den folgenden Seiten können Sie sich ihr Wunschkennzeichen reservieren.

    Bitte beachten Sie die Hinweise im Reservierungsdialog.

    Internetbasierte KFZ-Zulassung

    Voraussetzungen für die Internetbasierte Kfz-Zulassung:

    Die antragstellende Person muss im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines entsprechenden Kartenlesegeräts oder geeigneten Smartphones sein, mit dem die Daten ausgelesen werden können.

    Auf dem für die internetbasierte Kfz-Zulassung verwendeten Endgerät (PC, Smartphone etc.) muss die "AusweisAPP2" installiert und gestartet sein.

    Für Neufahrzeuge ist das Verfahren ohne Einschränkungen nutzbar, bei Gebrauchtfahrzeugen muss die letzte Zulassung dieses Fahrzeugs nach dem 1.01.2015 erfolgt sein.

    Mit dem folgenden Link können kann die internetbasierte Kfz-Zulassung gestartet werden: Internetbasierte Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine bei der KFZ-Zulassungsstelle Homberg (Efze) können die Bürgerinnen und Bürger individuell über die Online-Terminbuchung vereinbaren: zur Online Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-3076

    Telefax: 05681 775-3073

    E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung 

    • Versicherungsbestätigung  

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen 

    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich: 

      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten 
         

    • bei Firmen:  
       

      • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung  

      • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug  

      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag  
         

    • wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:  

      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)  

      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)  

      • amtliche Kennzeichen  

      • Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung 
         

    • wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:  

      • Stilllegungsbescheinigung  

      • Fahrzeugbrief  

      • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung 
         

    • wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:  

      • alter Fahrzeugbrief  

      • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung  

      • Vollgutachten nach § 21 StVZO  

    Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.

    Voraussetzungen

    • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
    • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
    • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

    Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • zwischen 26,80 Euro und 28,90 Euro

    • wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich 15,30 Euro

    • wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich 0,30 Euro pro Stück

    • wenn der Fahrzeugbrief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich bis zu 15,30 Euro

    • wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Historische Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, H-Kennzeichen, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Kennzeichen für historische Fahrzeuge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English