Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Hinweise für Frielendorf: Abfall: Sperrmüll
Der Schwalm-Eder-Kreis und die Städte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis haben einen Zweckverband gebildet. Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis". Weitere Informationen können Sie auch gerne der Homepage des Zweckverbandes entnehmen.
Die Entsorgung ist für die Bewohner im Schwalm-Eder-Kreis kostenfrei. Sie haben die Möglichkeit einen Abholtermin für Sperrmüll online zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Frielendorf - Bürgerservice - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
Postfach
34621 Frielendorf
Kontakt
Telefon: 05684 9999-0
Telefax: 05684 999999
E-Mail: ordnungsamt@frielendorf.de
Kontaktperson
Frau Sonja Reitz
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Telefon Festnetz: 05684 9999-31
E-Mail: sonja.reitz@frielendorf.de
Frau Kerstin Thomas
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Telefon Festnetz: 05684 9999-30
E-Mail: kerstin.thomas@frielendorf.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Schrottbeseitigung, Dreckbeseitigung, Hausratbeseitigung, Sperrabfall, Altmüll, Mistbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV