Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Felsberg - Sachgebiet Ordnungsrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1180

    34583 Felsberg

    Hausanschrift

    Vernouillet-Allee 1

    34587 Felsberg

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Felsberg-Gensungen
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie RT9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 05662 502-31

    Telefax: 05662 502-49

    E-Mail: igor.kunkel@felsberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de