Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

    Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

    Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Gieselwerder

    Adresse

    Postanschrift

    In der Klappe 1a

    Postfach

    34399 Wesertal

    (Standort Gieselwerder)

    Öffnungszeiten

    Montag         08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Dienstag       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Mittwoch      08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag  08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Freitag           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05572 9373-10

    Telefon: 05572 9373-11

    Telefax: 05572 9373-40

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-wesertal.de

    Kontaktperson

    • Frau Simone Ebner
      Postanschrift

      In der Klappe 1a

      34399 Wesertal

      Standort Gieselwerder

      Telefon Festnetz: 05572 9373-10

      E-Mail: s.ebner@gemeinde-wesertal.de

    • Frau Claudia Feldner
      Postanschrift

      In der Klappe 1a

      34399 Wesertal

      Standort Gieselwerder

      Telefon Festnetz: 05572 9373-11

      E-Mail: c.feldner@gemeinde-wesertal.de

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Lippoldsberg

    Adresse

    Postanschrift

    Am Mühlbach 15

    Postfach

    34399 Wesertal

    (Standort Lippoldsberg)

    Öffnungszeiten

    Montag         08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Dienstag       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mittwoch      08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag  08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05572 9378-16

    Telefax: 05572 9378-27

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-wesertal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Gegebenfalls sind Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach den s. Ziffern 4222 - 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Konfliktfall Melderegister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de