Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

    Zuständigkeit

    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wesertal - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Mühlbach 15

    Postfach

    34399 Wesertal

    (Standort Lippoldsberg)

    Öffnungszeiten

    Montag         08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Dienstag       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mittwoch      08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag  08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05572 9378-12

    Telefon: 05572 9378-14

    Telefon: 05572 9378-15

    Telefax: 05572 9378-27

    E-Mail: standesamt@gemeinde-wesertal.de

    Kontaktperson

    • Frau Bianca Schmidt
      Postanschrift

      Am Mühlbach 15

      34399 Wesertal

      Standort Lippoldsberg

      Telefon Festnetz: 05572 9378-14

      E-Mail: b.schmidt@gemeinde-wesertal.de

    • Herr Michael Ilse
      Postanschrift

      Am Mühlbach 15

      34399 Wesertal

      Standort Lippoldsberg

      Telefon Festnetz: 05572 9378-15

      E-Mail: m.ilse@gemeinde-wesertal.de

    • Frau Doris Ellermeyer
      Postanschrift

      Am Mühlbach 15

      34399 Wesertal

      Standort Lippoldsberg

      Telefon Festnetz: 05572 9378-12

      E-Mail: d.ellermeyer@gemeinde-wesertal.de

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
    • Leichenschauschein
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
    • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
      Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
    • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
     

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Feuerbestattungsgesetz, Leichenaufbewahrung, Beerdigung, Leiche, Beerdigungsinstitut, Bestattungsinstitut, Leichenüberführung, Seebestattung, tot, Leichenausgrabung, Leichenwagen, Leichenhalle, Totenschein, Überführung, Bestatter, Leichnam, Leichenverordnung, Feuerbestattung, Tod, Sterbefall, Leichenpass, Leichenwesen, Bestattung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de