Wohnungsbau Förderung

    Wohnungsbauförderung

    Beschreibung

    Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

    Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

    • Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
    • Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Mietwohnungsbauförderung

    Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

    Modernisierung von Mietwohnungen

    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
    Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

    Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum


    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
     

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung (IES:Kassel)

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
     

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung (IES:Kassel)

    Servicezentrum Regionalentwicklung

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@wibank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Kassel - Servicezentrum Regionalentwicklung

    Aktuelles

    Beschreibung

    Das Servicezentrum Regionalentwicklung koordiniert die Dorferneuerung in den anerkannten Förderschwerpunkten im Landkreis Kassel, initiiert Entwicklungsprozesse im öffentlichen und privaten Bereich. Weiterhin berät und fördert die Abteilung sowohl private als auch öffentliche Projekte in der Regionalentwicklung und im Landtourismus. Im Rahmen der Wohnungsbauförderung berät das Servicezentrum Regionalentwicklung  zum sozialen Wohnungsbau und bearbeitet die hierzu erforderlichen Anträge zur Bewilligung von Fördermitteln.

    Adresse

    Hausanschrift

    Manteuffel-Anlage 5

    34369 Hofgeismar

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-2413

    Telefax: 0561 1003-2417

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 08.00-12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 8292-0

    Telefax: 0561 8292-2080

    E-Mail: info@vellmar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Vellmar

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 08.00-12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 8292-0

    Telefax: 0561 8292-1081

    E-Mail: info@vellmar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung (IES:Kassel)

    Alle erforderlichen Unterlagen und Anträge erhalten Sie bei der Wohnungsbauförderstelle oder im Internet: www.wibank.de . Unter Bauen und Wohnen sind dort die einzelnen Programme aufgeführt. Dahinter finden Sie vertiefende Informationen und die notwendigen Anträge stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung (IES:Kassel)

    • Gesetz über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen
    • Richtlinie zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
    • Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung
    • Richtlinie für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung (IES:Kassel)

    Hessen-Darlehen bzw. ein Hessen Baudarlehen: Der Antrag wird bei uns gestellt und dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank des Landes Hessen (WI-Bank) weitergeleitet.

    Soziale Mietwohnraumförderung: Die Anmeldungen und Zusagen erfolgen über den Landkreis beim zuständigen Ministerium.

    Förderung des behindertengerechten Umbaus: Hierbei handelt es sich um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln. Vor der Antragstellung ist eine Bedarfsanmeldung erforderlich.

    Fristen

    Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

    Kosten

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung (IES:Kassel)

    Die WI-Bank erhebt für bewilligte Darlehen ein Prozent (des Nominaldarlehens) Bearbeitungsgebühr.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnbauförderung, HMWEVL, Eigenheim, Zuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English