Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Beschreibung
Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürger-Service
Beschreibung
Herzlich willkommen im Bürger-Service der Stadt Vellmar!
Für alle Anliegen in unserem Bürger-Service ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Einen Termin können Sie telefonisch vereinbaren oder über die Terminvergabe online selbst buchen - siehe nachfolgenden LInk!
Terminvergabe online
Für Verpflichtungserklärungen (Einladung ausl. Besucher:innen) ist nur eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Folgende Leistungen bieten wir vollständig digital an:
Bürger-Service online
Eine alphabetische Übersicht über alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung Vellmar:
Ihr Team vom Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Sylvia Seeger
Selina Lehmann
Telefon Festnetz: +49 561 8292-1013
E-Mail: Selina.Lehmann@vellmar.de
Michelle Schulz
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Hinweise für Hessen: Personalausweis Ausstellung erstmalig
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8) am 15.11.2021
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