Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
PB 21 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Klapperbach
Linien:- Bus: Linie 52
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05601 9325-210(Kämmerei)
Telefon: 05601 9325-240(Veranlagung)
Telefax: 05601 9325-400
E-Mail: kaemmerei@gemeinde-schauenburg.de
E-Mail: veranlagung@gemeinde-schauenburg.de
Internet
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Bestattungsunternehmen, Steinmetz, Grabmal errichten, Grabmal verändern, Gärtner, Bildhauer