Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.
Beschreibung
Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
PB 21 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Klapperbach
Linien:- Bus: Linie 52
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05601 9325-210(Kämmerei)
Telefon: 05601 9325-240(Veranlagung)
Telefax: 05601 9325-400
E-Mail: kaemmerei@gemeinde-schauenburg.de
E-Mail: veranlagung@gemeinde-schauenburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Friedhof, Grabstelle, Grabnutzungsrecht, vergeben