Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Grabstätte Nutzungsrechte beantragen

    Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

    Beschreibung

    Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    PB 21 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Korbacher Straße 300

    34270 Schauenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Klapperbach
      Linien:
      • Bus: Linie 52

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05601 9325-210(Kämmerei)

    Telefon: 05601 9325-240(Veranlagung)

    Telefax: 05601 9325-400

    E-Mail: kaemmerei@gemeinde-schauenburg.de

    E-Mail: veranlagung@gemeinde-schauenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Friedhof, Grabstelle, Grabnutzungsrecht, vergeben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de