Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienst
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Großgemeinde Niestetal - Ordnung und Soziales
Adresse
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Öffnungszeiten
Termine nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Montag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontaktperson
Herr Olaf Dieck
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Telefon Festnetz: 0561 5202-114
Fax: 0561 5202-154
E-Mail: einwohnermeldeamt@niestetal.de
Frau Kerstin Funk
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Fax: 0561 5202-152
Telefon Festnetz: 0561 5202-113
E-Mail: einwohnermeldeamt@niestetal.de
Frau Nina Lipp
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Telefon Festnetz: 0561 5202-118
Fax: 0561 5202-361
E-Mail: einwohnermeldeamt@niestetal.de
Frau Sheila Seyed-Moemeni
Hausanschrift
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Fax: 0561 520260
Telefon Festnetz: 0561 5202119
E-Mail: einwohnermeldeamt@niestetal.de
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden