Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Beschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Großgemeinde Niestetal - Bauen, Umwelt, Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34266 Niestetal

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Termine nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich:

    Montag 8.30 Uhr  bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Dienstag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Großgemeinde Niestetal - Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk

    Beschreibung

    Die Kommunen Niestetal, Kaufungen, Helsa, Nieste und Söhrewald haben für die Tätigkeiten im Bereich der Ordnungsverwaltung einen gemeinsamen örtlichen Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirk gegründet. Dieser sitzt in Kaufungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Leipziger Str. 463

    34260 Kaufungen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Dienstag bis Donnerstag 8:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05605 802-1570

    E-Mail: gob@kaufungen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherheit, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Lampen, Straßenlampen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de