Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Nieste
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Öffentliche Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Nieste - Kirche
Linien:- Bus: Linie Linie 33 und 34
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 13:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr ,14:00-18:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05605 9441-20
Telefax: 05605 9441-29
E-Mail: gemeinde@nieste.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden