Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Naumburg - Stadtentwicklung und Liegenschaftsmanagement

    Adresse

    Postanschrift

    Burgstraße 15

    34311 Naumburg

    (Rathaus)

    Postanschrift

    Postfach 20

    34309 Naumburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
    Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    (Abweichungen im Einzelfall möglich)

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten, Fußwegeschäden, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English