Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Naumburg - Finanzen und Informationstechnologie

    Adresse

    Postanschrift

    Burgstraße 15

    34311 Naumburg

    (Rathaus)

    Postanschrift

    Postfach 20

    34309 Naumburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
    Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    (Abweichungen im Einzelfall möglich)

    Kontakt

    Telefon: 05625 7909-21

    Telefon: 05625 7909-30

    Telefon: 05625 7909-31

    Telefon: 05625 7909-35

    Telefon: 05625 7909-36

    Telefax: 05625 7909-50

    E-Mail: verwaltung@naumburg.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Naumburg - Eigenbetrieb Stadtwerke Naumburg

    Adresse

    Postanschrift

    Burgstraße 15

    Postfach

    34311 Naumburg

    (Rathaus)

    Postanschrift

    Postfach 20

    34311 Naumburg

    Hausanschrift

    Zentralkläranlage (ZKN)

    34311 Naumburg

    (Die ZKN befndet sich im Außenbereich, Zufahrt über den Stadtteil Altendorf (L 32 14).)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Montag bis Donnerstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
    (Abweichungen im Einzelfall möglich)

    Kontakt

    Telefon: 05625 925785

    Sonstiges (MOBILE): 0151 14940486

    E-Mail: verwaltung@naumburg.eu

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Naumburg: Wassergebühr, Wasserpreis

    Wasserversorgungssatzung (WVS)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de