öffentlicher Personennahverkehr Förderung

    ÖPNV

    Beschreibung

    Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) spielt in Hessen eine große Rolle. Das gesamte Bundesland ist durch die Verkehrsverbünde mit Straßenbahn, S - Bahn und Bus vernetzt.

    Informationen zu den 3 Verkehrsverbünden erhalten Sie unter:

    Hinweise für Kassel: ÖPNV (IES:Kassel)

    Als Aufgabenträger im Sinne des Hessischen ÖPNV-Gesetzes obliegt dem Landkreis Kassel insbesondere die Aufstellung eines lokalen Nahverkehrsplanes (NPV) sowie die Bestellung und Finanzierung der lokalen Nahverkehrsleistungen.

    • ÖPNV
      Keine weiteren Hinweise vorhanden

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - 2) Finanzen und Bürger

    Adresse

    Postanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34253 Lohfelden

    Kontakt

    Telefon: +49 561 51102-0

    Telefax: +49 561 51102-31

    E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Dem Fachbereich 2 "Finanzen und Bürger" sind die Sachbereiche

    - Finanzwesen
    - Liegenschaften und Bürgerdienste

    zugeordnet.

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - Straßen, Wege, Plätze (3.3)

    Adresse

    Postanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34253 Lohfelden

    Kontakt

    Telefon: +49 561 51102-0

    Telefax: +49 561 51102-31

    E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Dem Sachbereich "Straßen, Wege, Plätze" sind die Sachgebiete

    - Tiefbau
    - Straßenbau
    - Landschaftsbau

    zugeordnet.

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Kassel - Öffentlicher Personennahverkehr und Sport

    Aktuelles

    Beschreibung

    Als Aufgabenträger im Sinne des Hessischen ÖPNV-Gesetzes obliegt dem Fachdienst Nahmobilität und Sport insbesondere die Aufstellung eines lokalen Nahverkehrsplanes (NPV) sowie die Bestellung und Finanzierung der lokalen Nahverkehrsleistungen. 

    Zur Förderung des Radverkehrs verbessert der Landkreis Kassel mit der Erarbeitung eines umfassenden Radverkehrskonzeptes und der Ernennung eines Radverkehrsbeauftragten die Rahmenbedingungen für den zukünftigen Radverkehr in der Region.

    Zu den weiteren Aufgaben gehört die Erstattung von Schülerfahrtkosten von Schülerinnen und Schülern, die im Gebiet des Landkreises Kassel wohnen (Schulwegkostenträger nach dem Hessischen Schulgesetz). 

    Schließlich obliegt dem Fachdienst die Förderung von Sportvereinen. Insbesondere werden die Beschaffung langlebiger Sportgeräte, der vereinseigene Sportstättenbau und der Jugendsport gefördert.

    Adresse

    Postanschrift

    Garnisonstraße 6

    34369 Hofgeismar

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-2533

    Telefax: 0561 1003-2195

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: ÖPNV (IES:Kassel)

    • Hessisches ÖPNV-Gesetz in der Fassung vom 14.12.2009

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ÖPNV, Bahn, Personenverkehr, Bus, Öffentliche Verkehrsmittel, Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English