Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung
Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.
Zuständigkeit
Die örtliche Wohnraumförderstelle.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Lohfelden - 3) Bauen und Wohnen
Adresse
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Kontakt
Telefon: +49 561 51102-0
Telefax: +49 561 51102-31
E-Mail: gemeinde@lohfelden.de
Internet
Weitere Informationen
Dem Fachbereich 3 "Bauen und Wohnen" sind die Sachbereiche
- Ortsentwicklung
- Immobilien und Klimaschutz
- Straßen, Wege, Plätze
zugeordnet.
Gemeindeverwaltung Lohfelden - 2) Finanzen und Bürger
Adresse
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Kontakt
Telefon: +49 561 51102-0
Telefax: +49 561 51102-31
E-Mail: gemeinde@lohfelden.de
Internet
Weitere Informationen
Dem Fachbereich 2 "Finanzen und Bürger" sind die Sachbereiche
- Finanzwesen
- Liegenschaften und Bürgerdienste
zugeordnet.
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
-
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Mietwohnungen, Wohnungsbauförderung, Förderung, Wohnraumförderung, Umbau, Altenwohnung