Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
Beschreibung
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
Genehmigungspflichtig sind z. B.
- Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
- Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
- Bauzaun
- Materiallager
- Gerüste
- Mulden und Container
- Hebebühnen
- Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
- Umzüge
Hinweis zur Kranaufstellung:
Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.
Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
Hinweise für Lohfelden: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
Falls Sie Informationen zu den Versorgungsunternehmen benötigen, können Sie sich an den Fachbereich 3.3. - "Straßen, Wege, Plätze" wenden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden auch für Bundes-, Landes- und Kreistraßen (§ 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -, § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -).
Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Außenstellen von Hessen Mobil zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bedarf es in den Fällen, in denen nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für die übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, ist, keiner gesonderten Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde (vgl. § 16 Abs. 7 HStrG, § 8 Abs. 6 FStrG).
Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
- § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG(Bundesministerium der Justiz)
- § 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 366-0
Telefax: +49 611 366-3435
E-Mail: info@mobil.hessen.de
Internet
Gemeindeverwaltung Lohfelden - Straßen, Wege, Plätze (3.3)
Adresse
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Kontakt
Telefon: +49 561 51102-0
Telefax: +49 561 51102-31
E-Mail: gemeinde@lohfelden.de
Internet
Weitere Informationen
Dem Sachbereich "Straßen, Wege, Plätze" sind die Sachgebiete
- Tiefbau
- Straßenbau
- Landschaftsbau
zugeordnet.
Gemeindeverwaltung Lohfelden - Ordnung, Gewerbe und Verkehr (1.1.4)
Adresse
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Kontakt
Telefon: +49 561 51102-0
Telefax: +49 561 51102-31
E-Mail: gemeinde@lohfelden.de
Kontaktperson
Frau Isabell Krug
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Fax: +49 561 51102-31
Telefon Festnetz: +49 561 51102-24
E-Mail: isabell.krug@lohfelden.de
Frau Jenny Petz
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Telefon Festnetz: +49 561 51102-24
Fax: +49 561 51102-31
E-Mail: jenny.petz@lohfelden.de
Frau Marion Heinemann
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Fax: +49 561 51102-31
Telefon Festnetz: +49 561 51102-22
E-Mail: marion.heinemann@lohfelden.de
Frau Christina Hirdes
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Telefon Festnetz: +49 561 51102-22
Fax: +49 561 51102-31
E-Mail: christina.hirdes@lohfelden.de
Herr Mike Oppong
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Fax: 0561 51102-31
Telefon Festnetz: 0561 51102-22
E-Mail: mike.oppong@lohfelden.de
Internet
Formulare
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In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
- Antrag SondernutzungSie möchten öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Parkstreifen oder Fahrbahn) nutzen, um z.B. Container oder Gerüste aufzustellen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung.
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfern- und Landesstraßen (Verordnung über Sondernutzungsgebühren)Keine weiteren Hinweise vorhanden
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- SondernutzungssatzungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen
Kosten
Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig.
Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.
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Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
- Gebührenverzeichnis Sondernutzungen.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sondernutzung, Bauverfahren, Autokran, Radwege, Gerüste, Umzug, Hebebühnen, Straßen, Straße, Baugerüst, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungsgenehmigung, Benutzung Straßenflächen, Gehwege