Sondernutzung von Straßen ErlaubnisOnline erledigen

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Hinweise für Lohfelden: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Diese Leistung Umfasst auch das Aufhängen von Bannern an den folgenden Standorten:

    1. Crumbacher Straße 18 "Alte Schule"
    2. Hauptstraße Vorplatz "Altes Rathaus"
    3. Hauptstraße "Berliner Platz"
    4. Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
    5. Lange Straße "gegenüber ASB"
    6. Ochshäuser Dorfstraße "ehemals Gasthaus Rode"
    7. ARAL Tankstelle Vollmarshausen
    8. Kaufunger Straße Vollmarshausen


    Über den Standort des Banners entscheidet die Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienst

    Antrag Sondernutzung

    ID: L100001_385339379

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - Ordnung, Gewerbe und Verkehr (1.1.4)

    Adresse

    Postanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34253 Lohfelden

    Kontakt

    Telefon: +49 561 51102-0

    Telefax: +49 561 51102-31

    E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Hinweise für Lohfelden: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    • Antrag Sondernutzung
      Sie möchten öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Parkstreifen oder Fahrbahn) nutzen, um z.B. Container oder Gerüste aufzustellen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lohfelden: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Hinweise für Lohfelden: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Hinweise für Lohfelden: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand, Werbestand, Informationsstand, Sondernutzung, Plätze, Kreisstraßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Verkaufsstand, Bundesstraßen, Gerüst, Straßen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Landesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de