Sammlungen
Beschreibung
Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.
Ansprechpartner
Stadt Liebenau
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Lacheweg 1
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05676 9898-10
Telefax: 05676 9898-82
E-Mail: verwaltung@stadt-liebenau.de
Internet
Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Lacheweg 1
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05676 9898-10
Telefax: 05676 9898-82
E-Mail: verwaltung@stadt-liebenau.de
Kontaktperson
Frau Vera Gerhardt (Sachbearbeiterin)
Herr Alfred Jordan-Kleinschmidt (Sachbearbeiter)
Internet
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Lacheweg 1
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05676 9898-10
Telefax: 05676 9898-82
E-Mail: verwaltung@stadt-liebenau.de
Kontaktperson
Herr Alfred Jordan-Kleinschmidt (Sachbearbeiter)
Herr Sascha Thöne (Leiter)
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.
Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".
Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.
- Deutsches Zentralinstitut für Soziale FragenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Deutsche Spendenrat e.V.Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sammlungen, Sortiment, Sammlung