Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hofgeismar - Finanzabteilung
Adresse
Postanschrift
Markt 1
34369 Hofgeismar
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 05671 999-000
Telefax: 05671 999-200
E-Mail: verwaltung@stadt-hofgeismar.de
Kontaktperson
Herr Marvin Tolle
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5671 999015
Fax: +49 5671 999200
E-Mail: marvin.tolle@stadt-hofgeismar.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Winterdienst, Schneeräumung, Gehwegreinigung, Müllabfuhr, Schnee räumen, Straßenreinigung, Schmutz, Straße kehren, Kehrmaschine, Stadtreinigung, Glatteis, Reinigung