Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Hofgeismar - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Markt 1
34369 Hofgeismar
Öffnungszeiten
Montag:08.00 - 18.00 Uhr Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag:08.00 - 16.00 Uhr Freitag:08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 5671 999000
Telefax: +49 5671 999083
E-Mail: verwaltung@stadt-hofgeismar.de
Kontaktperson
Herr Michael Seidel
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, lockere Platten, Stolperfallen, Fußwegeschäden, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Bürgersteigschäden