Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Hinweise für Kassel: Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Hinweise für Kassel: Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Fachdienst Tierseuchenbekämpfung
Die Entsorgung von Tierkörpern wird im Landkreis Kassel von der Firma SecAnim Südwest GmbH mit der Beseitigung der Tierkörper- und Tierkörperteile beliehen.
Für die Anmeldung von Abholungen verwenden Sie bitte die Telefonnummer 06508-91430, die Fax-Nummer 06508-914332 oder nutzen Sie die Kontaktaufnahme per Email unter: tierannahme-rivenich@secanim.de
Ansprechpartner
Landkreis Kassel - Tierseuchenbekämpfung
Beschreibung
Verhüten und Bekämpfen insbesondere vom Tier auf den Menschen übertragbarer Krankheiten der Tiere;
Schützen des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten;
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 1003-3300
Telefax: 0561 1003-3320
Internet
Gemeinde Helsa - Gemeinde Helsa - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 03.10.2017 ist der Vertrag über den gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk der Kommunen Helsa, Kaufungen und Nieste in Kraft getreten.
Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Ordnungsverwaltung
Leiter des Ordnungsamtes: Harald Stückrad
Leipziger Str. 463
34260 Kaufungen
Tel.: 05605-802 1300
FAX: 05605-802 291300
E-Mail: gob@kaufungen.de
Für die Bürger vor Ort wird eine monatliche Sprechtunde eingerichtet. Am ersten Mittwoch im Monat hält Herr Stückrad von 15 – 18 Uhr bei uns im Rathaus Helsa, Zimmer 16, EG ab.
Internetauftritt Gemeinde Kaufungen
Kontakt
Telefon: +49 5605 802-1300
Telefax: +49 5605 802-291300
E-Mail: gob@kaufungen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Tierische Nebenprodukte-BeseitigungsgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Haustiere, Tierkörperbeseitigung, Heimtiere, Tierkörperverwertung, HMUKLV, Tierbestattung, Kaninchenhaltung, Hundehaltung, Tierkörperbeseitiger, Tierkörper