Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
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Ansprechpartner
Gemeinde Helsa - Gemeinde Helsa - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 03.10.2017 ist der Vertrag über den gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk der Kommunen Helsa, Kaufungen und Nieste in Kraft getreten.
Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Ordnungsverwaltung
Leiter des Ordnungsamtes: Harald Stückrad
Leipziger Str. 463
34260 Kaufungen
Tel.: 05605-802 1300
FAX: 05605-802 291300
E-Mail: gob@kaufungen.de
Für die Bürger vor Ort wird eine monatliche Sprechtunde eingerichtet. Am ersten Mittwoch im Monat hält Herr Stückrad von 15 – 18 Uhr bei uns im Rathaus Helsa, Zimmer 16, EG ab.
Internetauftritt Gemeinde Kaufungen
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Telefon: +49 5605 802-1300
Telefax: +49 5605 802-291300
E-Mail: gob@kaufungen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 39 (5) Satz 1 Nummer 2 BundesnaturschutzgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- § 67 BundesnaturschutzgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Schnitt, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Ausnahmegenehmigung, Bäume, Naturschutz, Fällen