Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Helsa - Steuerverwaltung, Versicherungen
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 20
34298 Helsa
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05605 8008-83
Telefax: 05605 8008-60
E-Mail: Versicherungswesen@Gemeinde-Helsa.de
Kontaktperson
Frau Sarah Hofmeister
Postanschrift
Berliner Straße 20
34298 Helsa
Fax: 05605 8008-60
Telefon Festnetz: 05605 8008-83
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abwasserzweckverband, Abwasser, Wasserverbrauch, Kloakewasser, Gebühr, Abwassergebühr, Schmutzwasser