Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Habichtswald - Bauen-Planen-Umwelt
Adresse
Postanschrift
Breiter Weg 4
Postfach
34317 Habichtswald
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05606 5996-13
E-Mail: manfred.zenker@habichtswald.de
Gemeinde Habichtswald - Baubetriebshof
Adresse
Postanschrift
Breiter Weg 4
Postfach
34317 Habichtswald
Kontakt
Telefon: 05606 5996-70
E-Mail: bauhof@habichtswald.de
Kontaktperson
Alexander Großmann
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden