Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Hinweise für Kassel: Öffentliche Versammlung: anmelden (IES:Kassel)
- Öffentliche Versammlung: anmelden:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Kassel - Ordnungs- und Gewerberecht
Aktuelles
Beschreibung
Der Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht ist zuständig für Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sperrzeitregelungen, Vereins- und Versammlungswesen, Lotterien, Jüdische Friedhöfe, Waffenwesen, Jagdwesen, Fischereiwesen, Gewerberecht, Schwarzarbeitsbekämpfung, Personenstandswesen und das Pass-, Melde- und Ausweiswesen.
Adresse
Postanschrift
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar
Kontaktperson
Frau Carola Günther
Internet
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz Zehntscheune
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05674 705-16
E-Mail: ordnungsamt@stadt-grebenstein.de
Formulare
Hinweise für Kassel: Öffentliche Versammlung: anmelden (IES:Kassel)
- Öffentliche Versammlung: Merkblatt:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Öffentliche Versammlung: Anmeldung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
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Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
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Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
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Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
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Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
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Zahl der Ordner,
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voraussichtliche Teilnehmerzahl und
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vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Demonstrationen, Auflauf, Zusammenkunft, Öffentliche Versammlung, Aufzüge, Ansammlung, Forum, Demonstration, Treffen