Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Fuldatal - Bürgerservice (Fachgebiet 3.3)
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
§ 33 a GewO
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Fuldatal: Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Frist: 6 Wochen
Hinweise für Fuldatal
6 Wochen
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Hinweise für Fuldatal: Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Gebühr: 500,00 €
Vorkasse: Ja
Die Gebühr ist im Bürgerserive zu entrichten.
Hinweise für Fuldatal
Die Gebühr ist im Bürgerserive zu entrichten.: Gebühr 500.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schausteller, Ausstellen, Schaustellung von Personen