Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen
Das Wasserbuch ist ein Register der Wasserrechte, stellt Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.
Beschreibung
Für alle Gewässer - Grund- und Oberflächengewässer - wird das Wasserbuch geführt. In das Wasserbuch werden nahezu alle bestehende Wasserrechte eingetragen. Das Wasserbuch gibt Auskunft über Art, Umfang und Zweck der Gewässernutzung.
Zum Beispiel zu: Erlaubnissen, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse/Plangenehmigungen, Wasser-/Heilquellenschutzgebiete, Risikogebiete, festgesetzte Überschwemmungsgebiete, selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz.
Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und kann von jedem eingesehen werden. Das Führen des Wasserbuchs obliegt den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Diese erteilen Auskünfte aus dem Wasserbuch.
zuständige Stelle
-
Regierungspräsidium Darmstadt für die
kreisfreien Städte: Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden
Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus und Wetterau -
Regierungspräsidium Gießen für die
Landkreise: Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg -
Regierungspräsidium Kassel für die
kreisfreie Stadt Kassel
Landkreise: Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner
- Regierungspräsidium Darmstadt - Gewässer- und BodenschutzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Regierungspräsidium Gießen - Verzeichnis aller bestehenden WasserrechteKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Regierungspräsidium Kassel - Grundwasserschutz und -versorgungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: dezernat31-1@rpks.hessen.de
Internet
Gemeinde Fuldatal - Wasserversorgung (Fachgebiet 5.4)
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
In der Regel keine; im Bedarfsfall werden Unterlagen nachgefordert.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 55 Hessisches Wassergesetz (HWG)
- § 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Ihr Auskunftsersuchen richten Sie bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des Auskunftsersuchens.
Kosten
Für den Bürger ist die Bereitstellung in der Regel kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.05.2023
Stichwörter
Regenwasser, Wasserschutzgebiete, Gehobene Erlaubnis, Wasserrecht, Umweltinformationen, Bewilligung, Erlaubnis, Niederschlagswasserversickerung, Planfeststellung, Wasserrahmenrichtlinie, Gewässerausbau, Schmutzwasser, Plangenehmigung, Gewässer, Brauchwasser