Wohnsitz Änderung StatuswechselOnline erledigen

    Änderung der Hauptwohnung

    Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Online-Dienst

    Wohnungsgeberbestätigung online

    ID: L100001_400919725

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Bad Emstal - Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Kasseler Straße 57

    34308 Bad Emstal

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Montag - Dienstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen

    Kontakt

    Telefon: 05624 999711

    Telefax: 05624 999733

    E-Mail: janita.zeisler@bad-emstal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

    Hinweise für Bad Emstal: Änderung der Hauptwohnung

    Bitte bringen Sie außerdem eine Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrem Wohnungsgeber / Vermieter zur Anmeldung mit.  Die Gemeinde Bad Emstal biete diesen Service online an:  

    https://portal-civ-qs.ekom21.de/civ-qs.public/start.html?oe=00.00.BEL&mode=cc&cc_key=WohnungsgeberbestaetigungBEL 

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: möglich 
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.

    Hinweise für Bad Emstal: Änderung der Hauptwohnung

    • Onlineverfahren zur Voranmeldung bereits möglich
    • Persönliches Erscheinen nach der online Voranmeldung noch nötig, da noch eine Unterschrift benötigt wird

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

    Hinweise für Bad Emstal: Änderung der Hauptwohnung

    Zuzug in die Gemeinde voranmelden

    Möglich ist dies dann, wenn Sie bisher keine Wohnung in Bad Emstal angemeldet haben.

    Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung Ihres Zuzuges im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt.

    Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten noch mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Bringen Sie dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit.

    Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Hinweise für Bad Emstal: Änderung der Hauptwohnung

    je nach Publikumsaufkommen im Bürgerbüro

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nebenwohnsitz, Wohnsitzummeldung, Anmeldebestätigung, ummelden, Wohnsitz ummelden, Anmeldung, Ummeldebescheinigung, Meldeschein, Wohnsitzanmeldung, Ummeldebestätigung, Meldewesen, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Ummeldung, Wohnsitz, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz anmelden, Umzug, Anmeldebescheinigung, Einwohnerwesen, Wohnsitzabmeldung, Hauptwohnsitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de