Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienst
Baunatal: Voranzeige Sterbefall online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Standesamt, Friedhofsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1109
34216 Baunatal
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkdeck
Anzahl der Stellplätze: 7
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkdeck
Anzahl der Stellplätze: 164
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie 60
- Haltestelle: Baunatal Stadtmitte
Linien:- Bus: Linie 403
- Straßenbahn: Linie 5
- Bus: Linie 51
- Bus: Linie 58
- Bus: Linie 60
- Bus: Linie 61
- Bus: Linie 62
- Bus: Linie 63
- Bus: Linie 64
- Bus: Linie 65
- Straßenbahn: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8:30-12:00 Uhr
Montag-Mittwoch: 14:00-15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00-17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 4992-0
Telefon: 0561 4992-115
Telefax: 0561 4992-165
E-Mail: standesamt@stadt-baunatal.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
- SterbeurkundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall-anzeige, Trauerfall, Sterbefall, Todesfall