Anzeige einer Geburt EntgegennahmeOnline erledigen

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Online-Dienst

    Baunatal: Voranzeige Geburt online

    Beschreibung

    Voranzeige Geburt

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Standesamt, Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1109

    34216 Baunatal

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkdeck
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkdeck
    Anzahl der Stellplätze: 164
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 60
    • Haltestelle: Baunatal Stadtmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 403
      • Straßenbahn: Linie 5
      • Bus: Linie 51
      • Bus: Linie 58
      • Bus: Linie 60
      • Bus: Linie 61
      • Bus: Linie 62
      • Bus: Linie 63
      • Bus: Linie 64
      • Bus: Linie 65
      • Straßenbahn: Linie 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag: 8:30-12:00 Uhr
    Montag-Mittwoch: 14:00-15:30 Uhr
    Donnerstag: 14:00-17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 4992-0

    Telefon: 0561 4992-115

    Telefax: 0561 4992-165

    E-Mail: standesamt@stadt-baunatal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Frühgeburt, Urkunde (Geburtsurkunde), mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburten, Internationale Geburtsurkunde, Standesamt, Antrag Geburtsurkunde, Anonyme Geburt, Geburtsanzeige, Mehrlingsgeburt, Geburtsbeurkundung, Geburtsanmeldung, Bescheinigung Geburt, Geburt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de