Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienst
Baunatal: Anliegerbescheinigung online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Grundstücksservice
Adresse
Postanschrift
Postfach 1109
34216 Baunatal
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkdeck
Anzahl der Stellplätze: 7
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkdeck
Anzahl der Stellplätze: 164
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie 60
- Haltestelle: Baunatal Stadtmitte
Linien:- Bus: Linie 403
- Straßenbahn: Linie 5
- Bus: Linie 51
- Bus: Linie 58
- Bus: Linie 60
- Bus: Linie 61
- Bus: Linie 62
- Bus: Linie 63
- Bus: Linie 64
- Bus: Linie 65
- Straßenbahn: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8:30-12:00 Uhr
Montag-Mittwoch: 14:00-15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00-17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 4992-0
Telefon: 0561 4992-283
Telefax: 0561 4992-313
E-Mail: grundstuecksservice@stadt-baunatal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten