Hausmüll EntsorgungOnline erledigen

    Abfall: Hausmüll entsorgen

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

    Beschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Online-Dienst

    Baunatal: Anträge zum Abfallbehälter online

    Beschreibung

    lles rund um das Thema Abfallbehälter: Erstzuteilung, Anmeldung, Änderung, Abmeldung, Eigentümerwechsel.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung, Abfallwirtschaft, Umweltschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1109

    34216 Baunatal

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkdeck
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkdeck
    Anzahl der Stellplätze: 164
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 60
    • Haltestelle: Baunatal Stadtmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 403
      • Straßenbahn: Linie 5
      • Bus: Linie 51
      • Bus: Linie 58
      • Bus: Linie 60
      • Bus: Linie 61
      • Bus: Linie 62
      • Bus: Linie 63
      • Bus: Linie 64
      • Bus: Linie 65
      • Straßenbahn: Linie 7

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag: 8:30-12:00 Uhr
    Montag-Mittwoch: 14:00-15:30 Uhr
    Donnerstag: 14:00-17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 4992-0

    Telefon: 0561 4992-288

    Telefax: 0561 4992-270

    E-Mail: bau-umwelt@stadt-baunatal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    schwarze Tonne, Restmülltonne, Müllabfuhr, Restabfall, Restmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English