Benachrichtigung der Schule oder der Kindertagesstätte über Kopflausbefall
Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.
Beschreibung
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.
Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Kinder und Familien
Adresse
Postanschrift
Postfach 1109
34216 Baunatal
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkdeck
Anzahl der Stellplätze: 7
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkdeck
Anzahl der Stellplätze: 164
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie 60
- Haltestelle: Baunatal Stadtmitte
Linien:- Bus: Linie 403
- Straßenbahn: Linie 5
- Bus: Linie 51
- Bus: Linie 58
- Bus: Linie 60
- Bus: Linie 61
- Bus: Linie 62
- Bus: Linie 63
- Bus: Linie 64
- Bus: Linie 65
- Straßenbahn: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8:30-12:00 Uhr
Montag-Mittwoch: 14:00-15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00-17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 4992-112
Telefon: 0561 4992-0
Telefax: 0561 4992-300
E-Mail: kindertagesstaetten@stadt-baunatal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
- Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.
Formulare
- Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte BehandlungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html
- § 34 Absatz 1 und 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022
Stichwörter
Pedikulose, Läuse, Pediculus humanus capitis, Kopflaus, Verlausung