Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzOnline erledigen

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienst

    Baunatal: Anmeldung einer Nebenwohnung online

    ID: L100001_379429430

    Beschreibung

    Anmeldung einer Nebenwohnung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1109

    34216 Baunatal

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
    Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
    Sa. 10:00 - 13:00 Uhr (1x monatlich, Termine siehe https://www.baunatal.de)

    Kontakt

    Telefon: 0561 4992-100

    Telefon: 0561 4992-0

    Telefon: 0561 4992-238

    Telefax: 0561 4992-180

    E-Mail: servicezentrum@stadt-baunatal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de