Gewerbeummeldung
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1109
34216 Baunatal
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Sa. 10:00 - 13:00 Uhr (1x monatlich, Termine siehe https://www.baunatal.de)
Kontakt
Telefon: 0561 4992-0
Telefon: 0561 4992-267
Telefax: 0561 4992-181
E-Mail: hilfspolizei@stadt-baunatal.de
E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt-baunatal.de
Internet
Formulare
GewA 2 Gewerbe-Ummeldung
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Fristen
Hinweise für Baunatal: Gewerbeummeldung
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Kosten
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Hinweise für Baunatal: Gewerbeummeldung
Für die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr in Höhe von 25,50 Euro erhoben.
Sofern eine - formlos zu beantragende - Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine (weitere) Gebühr in Höhe von 7,50 Euro zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr wird gemäß der Verwaltungskostenordung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erhoben.
Verwaltungsgebühr 25.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ummeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbe