Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Zuständigkeit

    Das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Kind wohnt.

    Ansprechpartner

    Kinder und Familien

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1109

    34216 Baunatal

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
    Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
    Sa. 10:00 - 13:00 Uhr (1x monatlich, Termine siehe https://www.baunatal.de)

    Kontakt

    Telefon: 0561 4992-112

    Telefon: 0561 4992-0

    Telefax: 0561 4992-300

    E-Mail: kindertagesstaetten@stadt-baunatal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 14.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Stichwörter

    Erlass KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de