Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Hafenplatz/Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Hafenplatz/Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hafenplatz
Linien:- Bus: Linie Bad Karlshafen-Hofgeismar / Bad Karlshafen-Höxter
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: geschlossen ! ! ! Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05672 9999-17
Telefax: 05672 9999-13
E-Mail: neset.oezden@bad-karlshafen.de
Kontaktperson
Herr Neset Özden (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Fax: 05672 9999-13
Telefon Festnetz: 05672 9999-17
E-Mail: neset.oezden@bad-karlshafen.de
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Kosten
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Anmeldungen, Gewerbeangelegenheit, Gewerbeanzeigen, Reisegewerbekarte, Wandergewerbe, Reisegewerbegenehmigung, Reisegewerbekarte verlängern, Reisegewerbekarte erweitern, Reisegewerbe, Reisegewerbeerlaubnis, Gewerbekarte, Handlungsreisender