Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

    Beschreibung

    Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

    Benötigt werden für

    • Europawahlen
      2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
    • Bundestagswahlen
      200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
    • Landtagswahlen
      50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
    • Direktwahlen
      zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Karlshafen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenplatz 8

    34385 Bad Karlshafen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hafenplatz
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Hafenplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hafenplatz
      Linien:
      • Bus: Linie Bad Karlshafen-Hofgeismar / Bad Karlshafen-Höxter

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: geschlossen ! ! ! Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05672 9999-0

    Telefax: 05672 9999-13

    E-Mail: stadtverwaltung@bad-karlshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenplatz 8

    34385 Bad Karlshafen

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Hafenplatz/Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Hafenplatz/Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hafenplatz
      Linien:
      • Bus: Linie Bad Karlshafen-Hofgeismar / Bad Karlshafen-Höxter

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: geschlossen ! ! ! Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05672 9999-16

    Telefax: 05672 9999-44

    E-Mail: adelheid.engler@bad-karlshafen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlrechtsbescheinigung, Wahlberechtigt, Landtagswahl, Wahlvorschlag, Wahlschein, Wahlleitung, Wahlgesetz, Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de