Landpachtverträge Abschluss
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Beschreibung
Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Online-Dienst
Anzeige Landpachtverträge (Neuvertrag oder Änderung)
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.
Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:
- Das Landpachtrecht in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Gemeinde Wildeck - Bauen und Liegenschaften
Adresse
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Montag von 13:30 bis 16:00 Uhr
und Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhrr
Kontakt
Telefon: 06626 9200-28
Telefax: 06626 9200-50
E-Mail: w.kleinerueschkamp@wildeck.de
Kontaktperson
Herr Daniel Jasiulek
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Telefon Festnetz: 06626 9200-30
Fax: 06626 9200-50
E-Mail: daniel.jasiulek@wildeck.de
erforderliche Unterlagen
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 585 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von LandpachtverträgenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessische Ausführungsverordnung zum Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVGAV HE 1989)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Kosten
Es fallen derzeit keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022
Stichwörter
Pachtflächen, Landpachtvertrag, Verpachtung, landwirtschaftliche Flächen