Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.
Ansprechpartner
Gemeinde Wildeck - Bauen und Liegenschaften
Adresse
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Montag von 13:30 bis 16:00 Uhr
und Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhrr
Kontakt
Telefon: 06626 9200-28
Telefax: 06626 9200-50
E-Mail: w.kleinerueschkamp@wildeck.de
Kontaktperson
Herr Daniel Jasiulek
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Telefon Festnetz: 06626 9200-30
Fax: 06626 9200-50
E-Mail: daniel.jasiulek@wildeck.de
Herr Wilfried Kleinerüschkamp
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Fax: 06626 9200-50
Telefon Festnetz: 06626 9200-28
E-Mail: w.kleinerueschkamp@wildeck.de
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplan, Bebauungsplan, Bebauung, Baugesetzbuch, Planfeststellung, vorbereitender Bauleitplan, Bauleitplanentwurf, Straßen, Bauen, Bauberatung, Bauleitplanung, FNP, Standortfrage, Planung, Bauvorhaben, Bauland, Planfeststellungsverfahren, Standort, Stadtentwicklung, B-Plan