Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Beschreibung
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Zuständigkeit
- Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)
Hinweise für Wildeck: Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Für die Gemeinde Wildeck ist die Denkmalschutz-Behörde beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg zuständig.
Informationen zur zuständigen Denkmalschutz-Behörde finden Sie unter folgendem Link:
https://www.hef-rof.de/land-leute/bauen-denkmalschutz/denkmalschutz
Ansprechpartner
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 6906-0
Telefax: +49 611 6906-140
E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de
Internet
Gemeinde Wildeck - Bauen und Liegenschaften
Adresse
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Montag von 13:30 bis 16:00 Uhr
und Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhrr
Kontakt
Telefon: 06626 9200-28
Telefax: 06626 9200-50
E-Mail: w.kleinerueschkamp@wildeck.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz ; DenkmalbuchKeine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
- Verkäufliche Denkmäler in Hessen(Landesamt für Denkmalpflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
bewegliche Kulturdenkmale, archäologische Flächendenkmale, Bodendenkmale, Denkmalbuch, Denkmalverzeichnis, Kunstdenkmale, Denkmalliste, archäologische Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, Kleindenkmale, Kulturdenkmale, Baudenkmale, städtebauliche Denkmalpflege, Gartendenkmalpflege