Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Schenklengsfeld
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hersfelder Straße
Linien:- Bus: Linie Linie
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
vormittags:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags:
Montag bis Mittwoch: 14:00 bis 16:00 Uhr
Bürgerbüro Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06629 9202-0
Telefax: 06629 9202-17
E-Mail: hauptamt@schenklengsfeld.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Schenklengsfeld - Standes- und Versicherungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hersfelder Straße
Linien:- Bus: Linie Linie
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
vormittags: Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr nachmittags: Montag: 13:00 bis 16:30 Uhr Donnerstag: 13:00 bis 18:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 9202-22
Telefax: 06621 9202-17
E-Mail: hauptamt@schenklengsfeld.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
- SterbeurkundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall-anzeige, Trauerfall, Todesfall, Sterbefall